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BGH Urteil v. - VII ZR 153/04

Gesetze: AGBG § 9 Abs. 1 Bf

Leitsatz

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, die vorsieht, dass ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der Bausumme nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers auch dann unwirksam, wenn der Sicherheitseinbehalt auf ein Verwahrgeldkonto zu nehmen ist (im Anschluss an ).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW-RR 2006 S. 389 Nr. 6
WM 2006 S. 122 Nr. 3
BAAAC-03297

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