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BGH Urteil v. - VII ZR 175/05

Gesetze: BGB § 308 Nr. 7 Buchst. a; BGB § 649

Leitsatz

Die Klausel in einem Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses

"Erfolgt eine Kündigung gleich aus welchem Grund, ohne dass sie von W. Haus (= Unternehmer) zu vertreten ist, hat W. Haus das Recht, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, sofern nicht der Bauherr oder W. Haus im Einzelfall andere Nachweise erbringen"

ermöglicht wirksam bei freier Kündigung des Bestellers eine pauschale Abrechnung in dieser Höhe, wenn der Unternehmer nicht daneben noch weitere Ansprüche geltend macht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2006 S. 2551 Nr. 35
WM 2006 S. 1735 Nr. 36
PAAAC-03317

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