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BGH Urteil v. - VII ZR 180/03

Gesetze: ZPO § 139 Abs. 2; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

Ein Sachvortrag kann in der Berufungsinstanz nicht zurückgewiesen werden, wenn das erstinstanzliche Gericht aufgrund eines unvollständigen gerichtlichen Hinweises den Eindruck erweckt hat, weiteres Vorbringen sei nicht erforderlich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2004 S. 2660 Nr. 48
OAAAC-03326

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