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BGH Urteil v. - VII ZR 190/02

Gesetze: VOB/B § 6 Nr. 7

Leitsatz

Die Kündigung nach § 6 Nr. 7 VOB/B kann auch diejenige Vertragspartei erklären, aus deren Risikobereich die Ursache für die Unterbrechung der Bauausführung herrührt oder die diese zu vertreten hat, sofern ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist (Bestätigung von , BGHZ 159, 161).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW-RR 2006 S. 306 Nr. 5
SAAAC-03342

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