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BGH Urteil v. - VII ZR 191/04

Gesetze: ZPO § 264 Nr. 1

Leitsatz

Macht der Unternehmer mit der Berufung hilfsweise zu seiner Abschlagsforderung den Schlussrechnungsbetrag geltend, ohne dass eine spätere Veränderung eingetreten ist, so ist das gemäß § 264 Nr. 1 ZPO nicht als eine Änderung der Klage anzusehen (im Anschluss an , BauR 2005, 400).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2006 S. 390 Nr. 6
WAAAC-03345

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