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BGH Urteil v. - VII ZR 220/03

Gesetze: ZPO § 304 Abs. 1; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4

Leitsatz

Der Erlaß eines Grundurteils ist unzulässig, wenn nicht alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind.

Zur Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens bei einer Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAC-03383

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