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BGH Urteil v. - VII ZR 24/03

Gesetze: AGBG § 9 Abs. 1 Ch

Leitsatz

a) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel mit einer Obergrenze von 10 % in einem Bauvertrag mit einer für die Vertragsstrafe maßgeblichen Abrechnungssumme ab 15 Millionen DM ist auch dann unwirksam, wenn der Vertrag vor dem Bekanntwerden der Entscheidung des , BGHZ 153, 311 geschlossen worden ist.

b) Bei Verträgen unterhalb einer Abrechnungsumme von 15 Millionen DM kann Vertrauensschutz nur für Verträge in Anspruch genommen werden, die bis zum geschlossen worden sind.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAC-03406

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