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BGH Urteil v. - VII ZR 268/04

Gesetze: AGBG § 1 Abs. 1

Leitsatz

Schließt eine Vertragspartei in der Regel Verträge unter Einbeziehung von bestimmten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, ist sie auch dann Verwenderin, wenn ihr Vertragspartner diese Vertragsbedingungen im Hinblick darauf bereits in sein Angebot aufgenommen und damit formal in den Vertragsabschluss eingeführt hat (Bestätigung von , NJW 1997, 2043).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2006 S. 740 Nr. 11
BAAAC-03433

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