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BGH Urteil v. - VII ZR 30/01

Gesetze: BGB § 276 Fa

Leitsatz

Zur Haftung eines Verhandlungsführers aus Verschulden bei Vertragsschluß, der bei den von ihm geführten Verhandlungen den Auftragnehmer nicht darauf hinweist, daß der als GmbH mit Sitz im Inland ausgegebene Auftraggeber eine Gesellschaft ungarischen Rechts mit ausschließlichem Sitz in Ungarn ist, die nur zum Schein vorgeschoben ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2002 S. 1878 Nr. 36
DStR 2002 S. 1275 Nr. 30
CAAAC-03463

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