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BGH Urteil v. - VII ZR 316/03

Gesetze: VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 1 C

Leitsatz

Hat der Auftraggeber eines Vertrages, in dem die VOB/B vereinbart worden ist, nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung Einwendungen gegen deren Prüfbarkeit erhoben, wird der Werklohn auch dann fällig, wenn die Rechnung objektiv nicht prüfbar ist. Es findet die Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist (Bestätigung von , BauR 2004, 1937 = ZfBR 2005, 56 = NZBau 2005, 40).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2006 S. 455 Nr. 7
WM 2006 S. 1353 Nr. 28
TAAAC-03479

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