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BGH Urteil v. - VII ZR 320/03

Gesetze: ZPO § 233 A; ZPO § 233 Fe

Leitsatz

Einen Rechtsanwalt trifft kein Verschulden an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes, wenn die Telefaxübermittlung einen Zeitraum beansprucht, mit dem er nicht rechnen mußte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAC-03483

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