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BGH Urteil v. - VII ZR 394/02

Gesetze: VOB/B § 14 Nr. 1

Leitsatz

Der Auftragnehmer, der bis zur vorzeitigen Beendigung eines Pauschalpreisvertrages nur geringfügige Teilleistungen erbracht hat, kann die ihm zustehende Mindestvergütung in der Weise abrechnen, daß er die gesamte Leistung als nicht erbracht zugrunde legt und von dem Pauschalpreis die hinsichtlich der Gesamtleistung ersparten Aufwendungen absetzt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 1057 Nr. 19
YAAAC-03541

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