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BGH Urteil v. - VII ZR 471/01

Gesetze: VOB/B § 16 E

Leitsatz

Der Verzug mit der Bezahlung einer Abschlagsforderung endet jedenfalls nach Abnahme und Erteilung einer Schlußrechnung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2004 S. 2811 Nr. 52
FAAAC-03595

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