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BGH Urteil v. - VII ZR 471/99

Gesetze: BGB § 631

Leitsatz

Der Umfang der Verpflichtung eines Fliesenlegers, Vorleistungen anderer Unternehmer zu prüfen, wird durch DIN 18352 Abschnitt 3.1.3 (Fassung 1985) nicht abschließend umschrieben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAC-03596

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