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BGH Urteil v. - VII ZR 494/00

Gesetze: VOB/B § 17 Nr. 3; VOB/B § 17 Nr. 6

Leitsatz

a) Die vorrangig vor der VOB/B geltende Vertragsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die vorsieht, daß von der Schlußrechnung ein Gewährleistungseinbehalt in Abzug gebracht wird, der durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist dahin auszulegen, daß sowohl das Wahlrecht aus § 17 Nr. 3 VOB/B als auch die Verpflichtung des Auftraggebers zur Einzahlung auf ein Sperrkonto nach § 17 Nr. 6 VOB/B ausgeschlossen sind.

b) Eine derartige Klausel ist unwirksam (, BGHZ 136, 27).

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2002 S. 2716 Nr. 51
FAAAC-03611

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