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BFH Beschluss v. - V B 115/05

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung (hier: Vorliegen einer nicht steuerbaren Gebäuderestwertentschädigung)

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 2104 Nr. 11
UAAAC-03807

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