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BGH Beschluss v. - VIII ZB 40/03

Gesetze: ZPO § 269 Abs. 5; ZPO § 542 Abs. 2; ZPO § 574

Leitsatz

Gegen eine nach Rücknahme des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Beschwerdeverfahren ergangene Entscheidung über die Kosten ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
TAAAC-03855

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