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BGH Beschluss v. - VIII ZB 92/02

Gesetze: ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 104 Abs. 2 Satz 3; BRAGO § 28

Leitsatz

a) Der Rechtsanwalt, der sich vor einem auswärtigen Prozeßgericht selbst vertritt, hat Anspruch auf Erstattung von Reisekosten nach § 28 BRAGO.

b) Umsatzsteuerbeträge sind bei der Kostenfestsetzung in der Regel ohne weitere Prüfung zu berücksichtigen, wenn die Erklärung nach § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorliegt (im Anschluß an , NJW 1996, 382).

Fundstelle(n):
BFH/NV-Beilage 2004 S. 188 Nr. 2
HAAAC-03914

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