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BGH Urteil v. - VIII ZR 119/03

Gesetze: EGÜbk (EuGVÜ) Art. 17 Abs. 1 Satz 2 lit. b

Leitsatz

Zum Vorliegen einer Gerichtsstandsvereinbarung, wenn der Vertrag mündlich abgeschlossen worden ist und der Verkäufer anschließend einen schriftlichen Vertrag, der zugleich als Rechnung gelten soll, unter Bezugnahme auf dort abgedruckte Verkaufsbedingungen, die eine formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarung enthalten, übersendet.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2004 S. 853 Nr. 16
HAAAC-04001

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