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BGH Urteil v. - VIII ZR 147/01

Gesetze: AGBG § 9 (Bb)

Leitsatz

a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leasingvertrages über Kraftfahrzeuge, in denen der Leasinggeber für die Abrechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung - anders als bei ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung - nur 90 % des erzielten Gebrauchtwagenerlöses berücksichtigt, benachteiligt den Leasingnehmer unangemessen und ist nach § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam.

b) Zur konkreten Berechnung des Schadens des Leasinggebers bei vorzeitiger Kündigung.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 1614 Nr. 32
DB 2002 S. 1604 Nr. 31
XAAAC-04107

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