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BGH Urteil v. - VIII ZR 178/03

Gesetze: BGB § 558 Abs. 3

Leitsatz

Eine im preisgebundenen Wohnraum wegen gestiegener Kapitalkosten erklärte Mieterhöhung ist nach Wegfall der Preisbindung bei einem nach dem zugegangenen Mieterhöhungsverlangen in die Berechnung der Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB einzubeziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAC-04266

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