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BGH Beschluss v. - VIII ZR 223/04

Gesetze: BGB § 536 a Abs. 1 Alt. 2

Leitsatz

Die Voraussetzungen für den von einem Mieter wegen des sogenannten Fogging gegen den Vermieter geltend gemachten Schadensersatzanspruch aus § 536 a Abs. 1 Alt. 2 BGB einschließlich des Verschuldens des Vermieters sind vom Mieter darzulegen und zu beweisen. Insoweit gilt nur dann etwas anderes, wenn feststeht, dass die Schadensursache im Herrschafts- und Einflussbereich des Vermieters gesetzt worden ist; in diesem Fall muss sich der Vermieter hinsichtlich des Verschuldens entlasten.

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Fundstelle(n):
NJW 2006 S. 1061 Nr. 15
ZAAAC-04342

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