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BGH Urteil v. - VIII ZR 224/02

Gesetze: GmbHG § 46 Nr. 8

Leitsatz

a) Für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Geschäftsführer einer GmbH bedarf es dann keines Beschlusses der Gesellschafterversammlung, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

b) Gleiches gilt bei der Liquidation einer GmbH, die ihren Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt hat, wenn die Liquidation deshalb konkursfrei erfolgt, weil eine die Kosten deckende Masse nicht vorhanden ist (sogenannte masselose Liquidation).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2004 S. 2033 Nr. 38
DB 2004 S. 2417 Nr. 45
DStR 2004 S. 1755 Nr. 41
TAAAC-04344

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