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BGH Urteil v. - VIII ZR 266/03

Gesetze: ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

a) Zur Frage der Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellungen (hier: die Beweiswürdigung) des Gerichts der ersten Instanz (Fortführung von , NJW 2004, 2751, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

b) Im Revisionsverfahren ist nicht zu überprüfen, ob das Berufungsgericht im Falle einer erneuten Tatsachenfeststellung die Voraussetzungen des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO beachtet hat (Fortführung von , NJW 2004, 1458).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2005 S. 1077 Nr. 20
WM 2005 S. 1625 Nr. 34
RAAAC-04404

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