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BGH Urteil v. - VIII ZR 44/03

Gesetze: BGB § 536 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Für die Beantwortung der Frage, ob die anrechenbare Wohnfläche einer Mietwohnung von der im Mietvertrag angegebenen Fläche in erheblicher Weise abweicht, können im Regelfall auch im frei finanzierten Wohnraum die Bestimmungen der §§ 42-44 II. BV als Maßstab herangezogen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2004 S. 1554 Nr. 29
ZAAAC-04582

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