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BGH Urteil v. - VIII ZR 57/02

Gesetze: BetrAVG § 3; HGB § 89b; AGBG § 9 (Bd)

Leitsatz

Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Bestimmung in einem Handelsvertretervertrag, wonach der Handelsvertreter mit der Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs auf Leistungen aus einer unternehmerfinanzierten Altersversorgung (Treuegeld) verzichtet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2003 S. 1581 Nr. 31
DB 2003 S. 1568 Nr. 29
AAAAC-04599

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