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BGH Urteil v. - VIII ZR 57/05

Gesetze: BGB § 546 a Abs. 1

Leitsatz

Zum Umfang der Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung der Mietsache nach Vertragsbeendigung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAC-04601

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