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BGH Urteil v. - VIII ZR 78/03

Gesetze: BGB § 434 a.F.; StPO § 111 b

Leitsatz

Eine auf der Grundlage von § 111 b StPO rechtmäßig durchgeführte Beschlagnahme der Kaufsache in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren begründet einen Rechtsmangel, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, sofern der Sachverhalt, aufgrund dessen die Beschlagnahme erfolgte, bereits bei Gefahrübergang bestand.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2004 S. 1722 Nr. 32
YAAAC-04633

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