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BGH Beschluss v. - X ZB 30/04

Gesetze: ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Die erstattungsfähigen Reisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts sind der Höhe nach nicht notwendig auf diejenigen Kosten beschränkt, die durch die Beauftragung eines Terminsvertreters entstanden wären.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2005 S. 1662 Nr. 23
SAAAC-04794

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