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BGH Urteil v. - X ZR 108/02

Gesetze: BGB (Fassung: bis ) § 324 Abs. 1; ZPO § 286 G

Leitsatz

a) Zur sekundären Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen als Voraussetzung der Anrechnungspflicht gemäß § 324 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. (Fortführung des Senatsurteils vom - X ZR 29/99, NJW 2002, 57).

b) Zur Frage der Zumutbarkeit der Offenlegung der Kalkulation durch den Schuldner im Rahmen der sekundären Darlegungslast nach § 324 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAC-04856

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