Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - X ZR 152/03

Gesetze: PatG § 6 Satz 2; BGB § 743; BGB § 745

Leitsatz

Solange die Mitinhaber eines gemeinschaftlichen Patents hierüber weder eine Vereinbarung noch einen Beschluß getroffen haben und auch ein nach § 745 Abs. 2 BGB insoweit bestehender Anspruch nicht geltend gemacht ist, kann von dem die Erfindung im Rahmen des § 743 Abs. 2 BGB benutzenden Mitinhaber ein anteiliger Ausgleich für gezogene Gebrauchsvorteile nicht verlangt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2005 S. 1200 Nr. 17
OAAAC-04953

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank