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BGH Urteil v. - X ZR 2/03

Gesetze: BGB § 528

Leitsatz

Dem Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers und der Überleitung dieses Anspruchs auf den Träger der Sozialhilfe im Hinblick auf die von diesem dem Schenker geleistete Hilfe zum Lebensunterhalt steht es nicht entgegen, daß das Geschenk, wenn es beim Schenker verblieben wäre, zu dessen Schonvermögen gehört hätte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAC-05061

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