Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen im Restschuldbefreiungsverfahren
Leitsatz
Die Abtretung der Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis an einen vom Insolvenzgericht bestimmten Treuhänder erfasst
nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen.
Das Finanzamt kann in der Restschuldbefreiungsphase gegen Steuererstattungsansprüche des ehemaligen Insolvenzschuldners mit
vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Steueransprüchen aufrechnen.