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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 26/06

Gesetze: UStG § 4 Nr. 11

Zur Umsatzsteuerbefreiung bei Tätigkeit als Versicherungsvertreter

Leitsatz

Das nur gelegentliche Vermitteln von Geschäftsbeziehungen zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherungsmakler, die zum Abschluss von Versicherungsverträgen führen, entspricht weder dem Beruf eines Handelsvertreters noch seiner Tätigkeit und ist daher nicht nach § 4 Nr. 11 UStG umsatzsteuerbefreit.

Fundstelle(n):
INF 2006 S. 811 Nr. 21
LAAAC-05537

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