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BGH Urteil v. - XI ZR 279/03

Gesetze: BGB § 826 D; BGB § 830; BGB § 840

Leitsatz

Zu den Voraussetzungen der Beihilfe zur vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch den Geschäftsführer einer Optionsgeschäfte ohne ausreichende Risikoaufklärung vermittelnden GmbH.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2005 S. 126 Nr. 3
DB 2005 S. 48 Nr. 1
IAAAC-05645

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