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BGH Urteil v. - XI ZR 288/02

Gesetze: BGB a.F. § 242 Bc; BGB a.F. § 326 Db; BGB a.F. § 326 Dc; BGB a.F. § 553

Leitsatz

Ein vertragswidriges Verhalten des Gegners berechtigt im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses grundsätzlich nicht zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung, es sei denn die Vertrauensgrundlage der Rechtsbeziehung ist derart erschüttert, daß sie auch durch die Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAC-05658

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