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BGH Urteil v. - XI ZR 56/01

Gesetze: BGB § 138 Abs. 1 Bb

Leitsatz

Ob der finanziell überforderte Ehepartner oder Lebensgefährte durch die Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages nach dem Willen der Vertragsschließenden echter Darlehensnehmer oder lediglich Mithaftender wird, richtet sich ausschließlich nach den Verhältnissen auf seiten der Vertragsgegner des Kreditgebers.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 272 Nr. 6
DB 2002 S. 1367 Nr. 26
NAAAC-05853

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