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BGH Urteil v. - XI ZR 82/01

Gesetze: BGB § 138 Bb Abs. 1

Leitsatz

Die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger entwickelten Grundsätze gelten nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch für andere gewerbliche oder berufliche Kreditgeber im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 114 Nr. 3
DB 2002 S. 1368 Nr. 26
YAAAC-05884

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