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BGH Beschluss v. - XII ZB 195/04

Gesetze: ZPO § 104; ZPO § 240

Leitsatz

Ein Kostenfestsetzungsverfahren für die Kosten der Vorinstanzen ist auch dann unterbrochen, wenn die Unterbrechungswirkung erst in einem späteren Rechtszug eintritt.

Fundstelle(n):
SAAAC-06093

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