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BGH Beschluss v. - XII ZB 80/05

Gesetze: ZPO § 91 a; ZPO § 522 Abs. 1; ZPO § 520 Abs. 2; ZPO § 233 B; GG Art. 103 Abs. 1

Leitsatz

a) Vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist dem Berufungskläger rechtliches Gehör zu gewähren (im Anschluß an - NJW 1994, 392).

b) Zur Erledigung der auf eine Verletzung dieser Pflicht gestützten Rechtsbeschwerde gegen den Verwerfungsbeschluß, wenn das Berufungsgericht während des laufenden Rechtsbeschwerdeverfahrens Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gewährt (Fortführung von - NJW 1998, 2453 f.).

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Fundstelle(n):
NJW-RR 2006 S. 142 Nr. 2
OAAAC-06291

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