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BGH Urteil v. - XII ZR 112/02

Gesetze: BGB § 564 a.F.; BGB § 542 n.F.

Leitsatz

Eine unbestimmt befristete Kündigung ist regelmäßig unwirksam.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2004 S. 705 Nr. 13
WAAAC-06339

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