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BGH Urteil v. - XII ZR 162/99

Gesetze: ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 3 Buchst a; BGB § 387; BGB § 1378 Abs. 2

Leitsatz

a) Zur ordnungsgemäßen Revisionsbegründung, wenn der Revisionskläger die Revision ausschließlich auf neue Tatsachen stützt, die nach der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht entstanden sind.

b) Zur Aufrechnung mit einem - noch nicht titulierten - Anspruch auf Zugewinnausgleich gegenüber einem Anspruch auf anteilige Auszahlung des Veräußerungserlöses für einen früher gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand geschiedener Ehegatten (Anschluß an Senatsurteil vom - XII ZR 281/97 - FamRZ 2000, 355 ff.).

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAC-06414

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