Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - XII ZR 225/03

Gesetze: BGB § 536

Leitsatz

Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 1625 Nr. 30
IBR 2005 S. 450 Nr. 8
WM 2005 S. 1621 Nr. 34
MAAAC-06513

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank