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BGH Urteil v. - XII ZR 23/03

Gesetze: ZPO § 282 Abs. 1; ZPO § 282 Abs. 2; ZPO § 296 Abs. 2; ZPO § 528 Abs. 3 a.F.

Leitsatz

a) Zu den Voraussetzungen des § 282 Abs. 1 ZPO (im Anschluß an - NJW 1992, 1995).

b) Das im Rechtszug übergeordnete Gericht kann die fehlerhafte Begründung der Verspätung nicht durch eine andere ersetzen oder die Zurückweisung auf eine andere als die von der Vorinstanz angewandte Vorschrift stützen (im Anschluß an - NJW 1990, 1302, 1304).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2005 S. 1007 Nr. 14
UAAAC-06519

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