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BGH Urteil v. - 5 StR 283/04

Gesetze: StGB § 264a Abs. 1

Leitsatz

Erhebliche Umstände im Sinne des § 264a Abs. 1 StGB sind nur solche Gesichtspunkte, die nach Art des Geschäfts für einen durchschnittlichen Anleger von Bedeutung sein können; maßgeblich sind dabei die Erwartungen des Kapitalmarkts.

Fundstelle(n):
NJW 2005 S. 2242 Nr. 31
EAAAC-07061

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