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BFH Beschluss v. - X B 161/04

Gesetze: AO § 90 Abs. 2; FGO § 79, FGO § 76, FGO § 115

Vernehmung von Auslandszeugen; Antrag auf Vertagung wegen Verhinderung eines im Ausland lebenden Zeugen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 2119 Nr. 11
SAAAC-09304

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