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BFH Beschluss v. - XI B 128/05

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1

Der Begriff "Unterhaltsleistungen" in § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfasst die typischen Aufwendungen zur Bestreistung der Lebensführung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 2053 Nr. 11
NAAAC-09310

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