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BVerwG Urteil v. - 1 C 29.04

Gesetze: AsylVfG § 18 a Abs. 2; AsylVfG § 34 Abs. 1; AsylVfG § 34 a; AsylVfG § 71 Abs. 5; AufenthG § 15; AufenthG § 58; AufenthG § 59; AuslG § 49 Abs. 2 Satz 1; AuslG § 50 Abs. 1 Satz 1; AuslG § 50 Abs. 5

Leitsatz

Die vorsorgliche Androhung der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber "für den Fall der erneuten unerlaubten Wiedereinreise" ist - außer für die Sonderfälle im so genannten Flughafenverfahren nach § 18 a Abs. 2 AsylVfG - im Gesetz nicht vorgesehen und daher unzulässig.

Fundstelle(n):
AAAAC-12070

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