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BVerwG Urteil v. - 1 C 9.04

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1; VwGO § 138 Nr. 3; AuslG § 17 Abs. 1; AuslG § 23 Abs. 1; AuslG § 23 Abs. 2; AuslG § 24 Abs. 1 Nr. 6; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; BayVwVfG Art. 28; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1; BayVwVfG Art. 48; ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1

Leitsatz

Hat ein türkischer Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis durch Täuschung erlangt, so begründet dies keine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80. Dabei ist unerheblich, ob der Täuschende wegen seines Verhaltens bestraft worden ist und ob eine ihm erteilte Aufenthaltserlaubnis zurückgenommen worden ist.

Fundstelle(n):
RAAAC-12102

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