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BVerwG Beschluss v. - 10 B 22.05

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 105 Abs. 2 a

Leitsatz

Halter von Hunden, deren Gefährlichkeit nach Maßgabe einer Rasseliste vermutet wird, können auch dann einer erhöhten Hundesteuer unterworfen werden, wenn Hunde dieser Rassen nach dem einschlägigen Gefahrenabwehrrecht grundsätzlich nur gehalten werden dürfen, sofern der Nachweis der Zuverlässigkeit und Sachkunde des Halters sowie ein positiver Wesenstest des Hundes vorliegen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAC-12108

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